Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Reservierungs- und Buchungssystems mice-prime.de über die Onlineplattform, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege, nachfolgend Buchungssystem genannt.
1.2 Jeder, der das Buchungssystem für eine Anfrage, Buchung oder zur Informationsbeschaffung nutzt, wird nachfolgend Veranstaltungsplaner genannt.
1.3 Das Buchungssystem ist ein Angebot der Stock Tank Fun & Country GmbH, nachfolgend STFC genannt.
2. Vertragsschluss
2.1 Durch Abschluss des Vertrages zwischen Veranstaltungsplaner einerseits und Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb andererseits über das Buchungssystem kommt zugleich der Vermittlungsvertrag zwischen STFC und Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb zustande.
2.2 Dieser Vertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Buchungen und Anfragen
3.1 Sämtliche Buchungen und Reservierungsanfragen werden von STFC im Auftrag des Veranstaltungsplaners an die Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe weitergeleitet.
3.2 Die Buchungen sind verbindlich für den Veranstaltungsplaner und den jeweiligen Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. Anfragen sind unverbindlich.
3.3 Verbindliche Buchungen darf nur abschließen, wer mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.
4. Stornierungen
Die Stornierung einer Buchung hat über das Buchungssystem zu erfolgen.
5. Beherbergungsvertrag und Zahlung
5.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Veranstaltungsplaner und dem Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb zustande.
5.2 Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsplaner und dem gebuchten Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. STFC tritt lediglich als Vermittler auf.
6. Vergütung
6.1 Der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb verpflichtet sich, für die Vermittlungstätigkeit von STFC eine Vermittlungsgebühr auf alle vom jeweiligen Veranstaltungsplaner gezahlten Leistungen und erhaltenen Stornierungsgebühren zu zahlen.
6.2 Die Höhe dieser Vermittlungsprovision beträgt 10%, des vom Veranstaltungsplaner zu bezahlenden Betrages zzgl. der gesetzlichen MwSt..
6.3 Die Zahlung dieser Vermittlungsprovision ist grundsätzlich umgehend nach Ausgleich der Forderung des Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebs durch den Veranstaltungsplaner und Rechnungslegung durch STFC fällig. Hierzu stellt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb STFC eine Kopie der Rechnung an den Veranstaltungsplaner mit dem Vermerk, dass der Rechnungsausgleich durch den Veranstaltungsplaner erfolgt ist, zur Verfügung. Die Frist für die zur Verfügungstellung der Rechnungskopie beträgt 14 Tage ab Rechnungsausgleich beim Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb.
6.4 Durch Abschluss des Vertrages mit dem Veranstaltungsplaner bestätigt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb, dass der Veranstaltungsplaner auch bei einer Direktbuchung keinen niedrigeren Preis erhalten hätte.
Buchung auf Firmenrechnung:
Der Gast zahlt nicht vor Ort: Nach Abreise des Gastes / der Gäste stellt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb die Rechnung über den reinen Buchungsbetrag an die angegebene Rechnungsadresse. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen gilt das gleiche für die angefallenen und anfallenden Kosten. In Anspruch genommene Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind (wie z.B. Minibar etc.) zahlt der Gast direkt im Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb.
Buchung auf eigene Kreditkarte:
Der Gast zahlt vor Ort auf eigene Rechnung. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen sind die angefallenen und anfallenden Kosten direkt vom Veranstaltungsplaner zu fordern. Die Zahlung des Preises erfolgt durch den Veranstaltungsplaner direkt an den Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. Auf der Buchungsbestätigung wird der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb über die Zahlungsweise informiert.
7. Einschaltung von Dritten
Für die Erbringung sämtlicher Leistungen ist STFC befugt, Dritte einzuschalten. Die Auswahl der Dritten obliegt dem Ermessen von STFC.
8. Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten
8.1 STFC stellt mit größtmöglicher Sorgfalt alle Informationen zusammen. Für etwaige Fehler bei der Erfassung oder Übertragung von Daten ist STFC aus der Haftung ausgeschlossen.
8.2 Die Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe geben ihre Daten selber an. Ferner akzeptiert der Veranstaltungsplaner, dass die dargestellten Daten Fehler enthalten können und / oder die Daten der Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe noch nicht aktualisiert sind.
8.3 Die geltenden Preise für die jeweilige Buchung (Frühstück inkl. oder nicht, Stornierungsbedingungen etc.) werden erst bei der verbindlichen Buchung dargestellt. Die vorher angegebenen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieben dienen lediglich der Vorabinformation.
8.4 Soweit dies nicht anders dargestellt ist, sind eventuell anfallende orts- oder länderspezifische Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht in den angegebenen Preisen enthalten.
9. Versicherungen
9.1 Der Abschluss eines Reiseschutz-Paketes, insbesondere einer Reiserücktrittskosten und / oder Ersatzreiseversicherung sowie ggfls. einer Auslandskrankenversicherung, ist vom jeweiligen Veranstaltungsplaner selbst vorzunehmen.
9.2 Für de Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Veranstaltungsplaner selbst verantwortlich.
9.3 Sollten auf unserer Internetseite Informationen zu den oben genannten Bestimmungen angegeben werden, unterstellt STFC, dass der Veranstaltungsplaner seinen Sitz in Deutschland hat.
9.4 STFC weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die jeweiligen nationalen und ausländischen Behörden jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen besteht. Deshalb steht STFC nicht dafür ein, dass die Informationen zutreffend sind, soweit ein Schaden aus einer Falschinformation weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von STFC herbeigeführt wurde, es sei denn, es liegt eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zugrunde.
9.5 STFC empfiehlt dem Veranstaltungsplaner, sich selbst über den Inhalt und ggfls. Änderungen der Bestimmungen im Abreise- und Zielland zu informieren.
10. Sonstiges
10.1 Der Veranstaltungsplaner ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Buchungssystems gegen den Missbrauch durch Dritte zu schützen. Sollte der Veranstaltungsplaner einen Missbrauch mit seinen Zugangsdaten feststellen, ist STFC unverzüglich darüber zu unterrichten, um die Zugangsdaten zu sperren.
10.2 Die Verwendung oder Übernahme der Daten in andere Datenträger ist - auch auszugsweise - nicht gestattet.
10.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. STFC behält sich das Recht vor, den Gerichtsstand zu verlegen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich zulässig, dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Berlin, März 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Reservierungs- und Buchungssystems mice-prime.de über die Onlineplattform, per E-Mail, telefonisch oder auf sonstigem Wege, nachfolgend Buchungssystem genannt.
1.2 Jeder, der das Buchungssystem für eine Anfrage, Buchung oder zur Informationsbeschaffung nutzt, wird nachfolgend Veranstaltungsplaner genannt.
1.3 Das Buchungssystem ist ein Angebot der Stock Tank Fun & Country GmbH, nachfolgend STFC genannt.
2. Vertragsschluss
2.1 Durch Abschluss des Vertrages zwischen Veranstaltungsplaner einerseits und Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb andererseits über das Buchungssystem kommt zugleich der Vermittlungsvertrag zwischen STFC und Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb zustande.
2.2 Dieser Vertrag unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Buchungen und Anfragen
3.1 Sämtliche Buchungen und Reservierungsanfragen werden von STFC im Auftrag des Veranstaltungsplaners an die Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe weitergeleitet.
3.2 Die Buchungen sind verbindlich für den Veranstaltungsplaner und den jeweiligen Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. Anfragen sind unverbindlich.
3.3 Verbindliche Buchungen darf nur abschließen, wer mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.
4. Stornierungen
Die Stornierung einer Buchung hat über das Buchungssystem zu erfolgen.
5. Beherbergungsvertrag und Zahlung
5.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Veranstaltungsplaner und dem Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb zustande.
5.2 Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag ergeben, bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsplaner und dem gebuchten Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. STFC tritt lediglich als Vermittler auf.
6. Vergütung
6.1 Der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb verpflichtet sich, für die Vermittlungstätigkeit von STFC eine Vermittlungsgebühr auf alle vom jeweiligen Veranstaltungsplaner gezahlten Leistungen und erhaltenen Stornierungsgebühren zu zahlen.
6.2 Die Höhe dieser Vermittlungsprovision beträgt 10%, des vom Veranstaltungsplaner zu bezahlenden Betrages zzgl. der gesetzlichen MwSt..
6.3 Die Zahlung dieser Vermittlungsprovision ist grundsätzlich umgehend nach Ausgleich der Forderung des Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebs durch den Veranstaltungsplaner und Rechnungslegung durch STFC fällig. Hierzu stellt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb STFC eine Kopie der Rechnung an den Veranstaltungsplaner mit dem Vermerk, dass der Rechnungsausgleich durch den Veranstaltungsplaner erfolgt ist, zur Verfügung. Die Frist für die zur Verfügungstellung der Rechnungskopie beträgt 14 Tage ab Rechnungsausgleich beim Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb.
6.4 Durch Abschluss des Vertrages mit dem Veranstaltungsplaner bestätigt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb, dass der Veranstaltungsplaner auch bei einer Direktbuchung keinen niedrigeren Preis erhalten hätte.
Buchung auf Firmenrechnung:
Der Gast zahlt nicht vor Ort: Nach Abreise des Gastes / der Gäste stellt der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb die Rechnung über den reinen Buchungsbetrag an die angegebene Rechnungsadresse. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen gilt das gleiche für die angefallenen und anfallenden Kosten. In Anspruch genommene Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind (wie z.B. Minibar etc.) zahlt der Gast direkt im Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb.
Buchung auf eigene Kreditkarte:
Der Gast zahlt vor Ort auf eigene Rechnung. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen sind die angefallenen und anfallenden Kosten direkt vom Veranstaltungsplaner zu fordern. Die Zahlung des Preises erfolgt durch den Veranstaltungsplaner direkt an den Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb. Auf der Buchungsbestätigung wird der Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieb über die Zahlungsweise informiert.
7. Einschaltung von Dritten
Für die Erbringung sämtlicher Leistungen ist STFC befugt, Dritte einzuschalten. Die Auswahl der Dritten obliegt dem Ermessen von STFC.
8. Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten
8.1 STFC stellt mit größtmöglicher Sorgfalt alle Informationen zusammen. Für etwaige Fehler bei der Erfassung oder Übertragung von Daten ist STFC aus der Haftung ausgeschlossen.
8.2 Die Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe geben ihre Daten selber an. Ferner akzeptiert der Veranstaltungsplaner, dass die dargestellten Daten Fehler enthalten können und / oder die Daten der Veranstaltungs-Übernachtungsbetriebe noch nicht aktualisiert sind.
8.3 Die geltenden Preise für die jeweilige Buchung (Frühstück inkl. oder nicht, Stornierungsbedingungen etc.) werden erst bei der verbindlichen Buchung dargestellt. Die vorher angegebenen Informationen zu den jeweiligen Veranstaltungs-Übernachtungsbetrieben dienen lediglich der Vorabinformation.
8.4 Soweit dies nicht anders dargestellt ist, sind eventuell anfallende orts- oder länderspezifische Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht in den angegebenen Preisen enthalten.
9. Versicherungen
9.1 Der Abschluss eines Reiseschutz-Paketes, insbesondere einer Reiserücktrittskosten und / oder Ersatzreiseversicherung sowie ggfls. einer Auslandskrankenversicherung, ist vom jeweiligen Veranstaltungsplaner selbst vorzunehmen.
9.2 Für de Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Veranstaltungsplaner selbst verantwortlich.
9.3 Sollten auf unserer Internetseite Informationen zu den oben genannten Bestimmungen angegeben werden, unterstellt STFC, dass der Veranstaltungsplaner seinen Sitz in Deutschland hat.
9.4 STFC weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die jeweiligen nationalen und ausländischen Behörden jederzeit die Möglichkeit einer Änderung der Bestimmungen besteht. Deshalb steht STFC nicht dafür ein, dass die Informationen zutreffend sind, soweit ein Schaden aus einer Falschinformation weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von STFC herbeigeführt wurde, es sei denn, es liegt eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten zugrunde.
9.5 STFC empfiehlt dem Veranstaltungsplaner, sich selbst über den Inhalt und ggfls. Änderungen der Bestimmungen im Abreise- und Zielland zu informieren.
10. Sonstiges
10.1 Der Veranstaltungsplaner ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Buchungssystems gegen den Missbrauch durch Dritte zu schützen. Sollte der Veranstaltungsplaner einen Missbrauch mit seinen Zugangsdaten feststellen, ist STFC unverzüglich darüber zu unterrichten, um die Zugangsdaten zu sperren.
10.2 Die Verwendung oder Übernahme der Daten in andere Datenträger ist - auch auszugsweise - nicht gestattet.
10.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. STFC behält sich das Recht vor, den Gerichtsstand zu verlegen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich zulässig, dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.
Berlin, März 2023